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8. Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Neue Bewegungsspielräume für Steuerberater
Steuerberatung zukunftsfähig machen – so heißt es in der Überschrift zum Entwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes, das am vom Bundesrat angenommen wurde (BR-Drucksache 57/08) und █voraussichtlich█ zum in Kraft treten wird. Es verfolgt das Ziel, das Berufsrecht der Steuerberater an das Berufsrecht der Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer anzunähern und es zu liberalisieren, was eine restriktive Auslegung der Vorschriften verbietet. Zudem soll es die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in nationales Recht umsetzen. Nachfolgend werden die wichtigsten Änderungen vorgestellt.
Einige der im Referentenentwurf zum 8. StBerÄndG vom vorgestellten insgesamt 53 gesetzlichen Einzeländerungen waren bis zum Ende des Gesetzgebungsverfahrens umstritten. Wer sich einen Überblick über die konträren Standpunkte verschaffen will, sei auf das Protokoll und die Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses () verwiesen (www.bundestag.de/ausschuesse/a07/anhoerungen/080/index.html).
I. Hilfeleistung in Steuersachen durch ausländische Dienstleister
Die Konkurrenzsituation wird sich durch die erweiterten Möglichkeiten für ausländische Dienstleister und für Lohn...