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NWB Nr. 14 vom Seite 1245 Fach 4 Seite 5263

Anforderungen an den Nachweis ausländischer Körperschaftsteuer

Praxisfragen zur Umsetzung der EuGH-Entscheidung in der Rechtssache Meilicke

Jens Intemann

Der EuGH hatte in der Rechtssache Meilicke entschieden, dass das bis 2001 geltende deutsche Körperschaftsteueranrechnungsverfahren insoweit europarechtswidrig ist, als die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer untersagt wurde. Danach ist es europarechtlich geboten, dass ein inländischer Anleger, der während der Geltung des deutschen Anrechnungsverfahrens Gewinnausschüttungen von Körperschaften mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat erhalten hatte, die ausländische Körperschaftsteuer auf seine inländische Steuerschuld nachträglich anrechnen lassen kann. Welche (formellen) Anforderungen an die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer zu stellen sind, ist bisher noch nicht abschließend geklärt. Um eine nachträgliche Anrechnung zu erschweren, hatte der deutsche Gesetzgeber § 175 Abs. 2 AO um einen Satz 2 ergänzt, nach dem die Vorlage einer Steuerbescheinigung kein rückwirkendes Ereignis (mehr) darstellt. Ob sich die Neuregelung mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbaren lässt, ist zweifelhaft.

I. Europarechtswidrigkeit des deutschen Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens

1. Das alte Körperschaftsteueranrechnungsverfahren

Nach dem bis zum Jahr 2001 geltenden Körperschaftsteueranrechnungsverfahren konn... /

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