Schätzung von Beteiligungshöhe und Wert bei Gesellschaftsanteilen
Leitsatz
Aus § 90 Abs. 1 Satz 2 AO ergibt sich die Pflicht des Stpfl., seine Beteiligungsverhältnisse an Gesellschaften offen zu legen
und gegebenenfalls Veränderungen in den Beteiligungsquoten nachzuweisen. Anderenfalls können die Beteiligungshöhe und der
Wert veräußerter Gesellschaftsanteile geschätzt werden.
Die Vermögenszuwachsbesteuerung nach § 6 AStG i. d. F. des SEStEG (zinslose Stundung des Steueranspruchs) verstößt nicht
gegen die Niederlassungsfreiheit des EG- Vertrages.
In der rückwirkenden Anwendung des § 6 Abs. 2 bis 7 AStG n.F. auf alle noch nicht bestandskräftig entschiedenen Einkommenssteuerfestsetzungen
liegt keine verfassungswidrige Rückwirkung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): IWB-Kurznachricht Nr. 8/2008 S. 381 GAAAC-74439
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 14.11.2007 - 9 K 1270/04 E
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