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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 1 K 791/07 EFG 2008 S. 1028 Nr. 13

Gesetze: EStG 2007 § 35a Abs. 2 S. 2, EStG 2007 § 35a Abs. 2 S. 5, EStG 2006 § 35a Abs. 2 S. 3, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1

Keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen bei Barzahlung an den Leistungserbringer

Leitsatz

Dass die Steuerermäßigung des § 35a Abs. 2 EStG vor und auch nach der Neuregelung des § 35a EStG durch das Jahressteuergesetz 2007 von Gesetzes wegen u.a. den Nachweis der unbaren Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers voraussetzt, ist nicht verfassungswidrig; wurde z.B. ein Handwerker bar bezahlt, steht dem Steuerpflichtigen die Steuerermäßigung auch dann nicht zu, wenn der Leistungserbringer auf der Rechnung des Zahlungsempfängers die Barzahlung vermerkt hat oder wenn im Nachhinein eine steuerwirksame Verbuchung durch den Steuerberater des Handwerkers schriftlich bestätigt wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DB 2008 S. 1831 Nr. 34
DStRE 2008 S. 1132 Nr. 18
EFG 2008 S. 1028 Nr. 13
EStB 2008 S. 373 Nr. 10
ZAAAC-74424

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 28.02.2008 - 1 K 791/07

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