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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 2 K 1527/07 EFG 2008 S. 1070 Nr. 13

Gesetze: KraftStG § 3c Abs. 1 S. 1, KraftStG § 3c Abs. 1 S. 2, KraftStG § 3c Abs. 2 S. 1

Keine Kfz-Steuerbefreiung für besonders partikelreduzierte Personenkraftwagen bei Einbau eines Rußpartikelfilters vor erstmaliger Zulassung des Fahrzeugs

Leitsatz

Die Steuerbefreiung nach § 3c KraftStG kann nur für solche Fahrzeuge in Anspruch genommen werden, die nach der Erstzulassung zum Verkehr mit Partikelminderungstechnik nachgerüstet werden (hier: werksseitig nicht mit einem Rußpartikelfilter ausgestattetes Neufahrzeug „KIA Carnival 2,9 Diesel”, in das der Käufer noch vor der Erstzulassung im Oktober 2006 einen Partikelfilter einbauen ließ).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1070 Nr. 13
PAAAC-74423

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 27.02.2008 - 2 K 1527/07

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