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FG Baden-Württemberg Beschluss v. - 4 V 630/07 EFG 2008 S. 760 Nr. 10

Gesetze: AO § 30 Abs. 2AO § 30 Abs. 4StGB § 299StGB § 78 Abs. 3 Nr. 4StGB § 78aEStG § 4 Abs. 5 Nr. 10 BPO § 10 Abs. 1 S. 5 UWG§ 12 FGO § 114

Provisionszahlung als Schmiergeldzahlung

Strafverfolgungsverjährung und Pflicht des Finanzamts zur Offenbarung von Schmiergeldzahlungen gegenüber Strafverfolgungsbehörden

Leitsatz

1. Die möglicherweise bereits eingetretene Strafverfolgungsverjährung steht einer Mitteilung nach § 4 Abs. 5 Nr. 10 Satz 3 EStG nicht entgegen.

2. § 4 Abs. 5 Nr. 10 Satz 3 EStG begründet in Bezug auf Schmiergeldzahlungen nicht nur eine Offenbarungsbefugnis, sondern eine Offenbarungspflicht der Finanzbehörde gegenüber den Strafverfolgungsbehörden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AO-StB 2008 S. 184 Nr. 7
EFG 2008 S. 760 Nr. 10
IWB-KN Nr. 134/2008 (Mitteilungspflicht des FA gegenüber der Staatsanwaltschaft bei festgestellten Schmiergeldzahlungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 10 Satz 3 EStG))
LAAAC-74420

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FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 13.02.2008 - 4 V 630/07

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