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LG Düsseldorf 16.03.2001 25 T 59/01

Internetrecht; | Pfändung einer Domain

Internet-Domains sind als ,,anderes Vermögensrecht'' i. S. des § 857 ZPO pfändbar, da sie gehandelt, vermietet und abgetreten werden können (). Das LG Essen (Beschl. v. - 11 T 370/99, JurBüro 2000, 213 f. mit Anm. Schmittmann = MMR 2000, 286 ff. mit Anm. Viefhues = K & R 2000, 91) hatte rechtliches Neuland im Zwangsvollstreckungsrecht betreten, als es das AG Gladbeck (Beschl. v. - 13 M 56/99, n. v.) als erstes Beschwerdegericht darin bestätigte, dass eine Domain pfändbar ist. Dieser Auffassung sind inzwischen auch die Amtsgerichte Deggendorf (Beschl. v. - M 6788/99), Hildesheim (Beschl. v. - 23b M 10762/99, beide zitiert nach Schneider, ZAP F. 14 S. 355, 357) und Bremen (Beschl. v. - 247 M 472032/00, n. v.). Demgegenüber hatte das LG München I ...

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