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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 12 K 8312/04 B

Gesetze: KStG 1999 § 8 Abs. 3 S. 2, KStG 2002 § 8 Abs. 3 S. 2, AO § 162 Abs. 1 S. 2

Angemessenheit von Geschäftsführervergütungen bei mehreren Geschäftsführern

Verdeckte Gewinnausschüttung

Keine Gewinnabsaugung bei angemessener Kapitalverzinsung

Leitsatz

1. Für die Prüfung der Angemessenheit der Gesamtvergütung eines Geschäftsführers nach dem externen Betriebsvergleich können die in der sog. Karlsruher Tabelle für nach Branche, Umsatz und Mitarbeiterzahl vergleichbare Betriebe ausgewiesenen Beträge herangezogen werden.

2. Werden zwei Geschäftsführer beschäftigt, so sind die Tabellenwerte nicht auf beide Geschäftsführer in der Weise aufzuteilen, dass jeder nur die Hälfte der in der Tabelle ausgewiesenen Beträge verdienen dürfte. Vielmehr sind die Tabellenwerte zu verdoppeln und im Hinblick auf die Aufgabenteilung der Geschäftsführer um einen im Einzelfall angemessenen Abschlag (im Streitfall 25 %) zu kürzen. Die Gesamtbezüge beider Geschäftsführer sind dem so ermittelten Wert gegenüberzustellen.

3. Bleibt der Gesellschaft eine Kapitalverzinsung von über 30 %, kann von einer Gewinnabsaugung durch überhöhte Geschäftsführergehälter auch dann keine Rede sein, wenn die Geschäftsführergehälter den der Gesellschaft verbleibenden Gewinn vor Ertragsteuern übersteigen.

Fundstelle(n):
BB 2008 S. 1489 Nr. 28
ZAAAC-73815

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 16.01.2008 - 12 K 8312/04 B

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