Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rückstellungen: Kompostierung
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
Für gewerbliche Betriebe, die Bio-Abfälle gegen Entgelt entgegennehmen und später an Dritte verkaufen, ergibt sich die Frage, ob für anfallende Kosten eine Rückstellung gebildet werden kann.
U nimmt von verschiedenen Gemeinden aus der Umgebung Abfälle aus Bio-Tonnen zur Entsorgung entgegen. Dafür erhält U ein Entgelt, das eine sofortige Betriebseinnahme darstellt. Nach einem sechswöchigen Kompostierungsprozess wird aus dem Abfall verwertbarer Kompost. Dieser wird anschließend an Dritte verkauft.
Für Abfälle, die sich zum Bilanzstichtag im Kompostierungsprozess befinden, schätzt U noch anfallende Kosten i. H. von 50.000 €. Die Auffassung, dass diese rückstellungsfähig sind, stützt U insbesondere auf die Tatsache, dass er für die Entgegennahme der Abfälle ein Entgelt erhalten hat, das er sofort als Betriebseinnahme erfassen muss.
Durch den Kompostierungsprozess entsteht ein neues Wirtschaftsgut, so dass sich die Frage stellt, ob die Kosten, die währenddessen anfallen, als Herstellungskosten anzusehen sind.
Handelsrechtlich gibt ...