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FG Köln 12.04.2007 1 K 1217/05, BBK 6/2008 S. 4759

Beiträge eines Freiberuflers zu Betriebsunterbrechungsversicherung keine Betriebsausgabe

Die Beiträge eines Freiberuflers für eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die bei Erkrankung des Freiberuflers den sog. betrieblichen Unterbrechungsschaden ersetzt, sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar. Dies entschied das FG des Landes Sachsen-Anhalt mit rechtskräftigem Urteil vom .

Nach Auffassung der Finanzrichter fehlt es an der betrieblichen Veranlassung i. S. von § 4 Abs. 4 EStG, weil die Betriebsunterbrechungsversicherung an ein privates Risiko anknüpfe, nämlich an die Erkrankung des Freiberuflers. Unbeachtlich sei, dass sich eine etwaige Versicherungsleistung an dem betrieblich eingetretenen Einnahmeausfall orientiere. Ausnahmsweise könne der Betriebsausgabenabzug nur dann bejaht werden, wenn ein berufsspezifisches Krankheitsrisiko versichert werde.

Hinweis: ...BStBl 1983 II S. 101

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