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FG München 26.09.2007 10 K 3094/06 , NWB direkt 12/2008 S. 5

Kindergeldanspruch bei Ableistung eines Freiwilligendiensts

Leistet ein Kind einen unentgeltlichen Freiwilligendienst in einer sozialen Einrichtung in Costa Rica, besteht kein Anspruch auf Kindergeld, wenn der Träger des freiwilligen sozialen Jahrs zwar von der zuständigen Landesbehörde zugelassen, er aber seine Programme zumindest zum Teil nicht nach den Bestimmungen des SozDiG durchführt. Die Vorschrift des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG über die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahrs ist für Freiwilligenprogramme, die nicht nach den gesetzlichen Voraussetzungen durchgeführt werden, nicht analog anzuwenden. Für einen Kindergeldanspruch reicht es nicht aus, dass das Kind – in Abgrenzung zum schlichten Müßiggang – einer sinnvollen, aber nicht von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG erfassten Tätigkeit nachgeht und mangels ausreichender eigener Einkünfte/Bezüge des Kinds eine Unterhaltssituation für die Elt...

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