Dokument Verbindliche Auskunft – Berechnungsprogramm
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Verbindliche Auskunft – Berechnungsprogramm
Stand 2021 - Version 2020.2
Verbindliche Auskunft
Bitte beachten: Bei diesem Berechnungsprogramm handelt es sich um technisch sichere Software.
Beim Start des Programms kann trotzdem der Hinweis "Der Computer wurde durch Windows geschützt" erscheinen.
In diesem Fall bitte "Weitere Informationen" und "Trotzdem ausführen" auswählen, um das Programm zu starten.
Für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft besteht eine Gebührenpflicht (§ 89 AO).
Dieses Berechnungsprogramm ermittelt aufgrund der Eingabe des Gegenstandswerts die entsprechende Gebühr.
Sofern Sie dieses Berechnungsprogramm auf Ihrem Rechner speichern, gilt: Das Programm ist in der Regel etwa anderthalb Jahre nach Einstellen in die Datenbank funktionstüchtig. Es besitzt jedoch ein implementiertes Laufzeitende. Nach Überschreiten dieses Datums können keine Berechnungen mehr mit der dann veralteten Programm-Version durchgeführt werden.