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FG München Urteil v. - 9 K 3387/06

Gesetze: EStG § 64 Abs. 1, EStG § 64 Abs. 3, BGB § 1612, FGO § 139 Abs. 4, FGO § 135 Abs. 3

Kindergeld

Feststellung der höheren Unterhaltsrente

Erstattung außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen

Leitsatz

1. Ein Elternteil, der dem nicht in einem Haushalt eines Berechtigten aufgenommenen Kind eine Unterhaltsrente zahlt, die niedriger ist als das von ihm bezogene Kindergeld, während der andere Eltenteil Unterhalt – wenn auch nur in geringer Höhe – zahlt, erhält nach § 64 Abs. 3 EStG kein Kindergeld.

2. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen werden nicht nach § 139 Abs. 4 FGO erstattet, wenn er das Verfahren durch die eingereichten Schriftsätze oder Ausführungen in der mündlichen Verhandlung nicht gefördert hat.

Fundstelle(n):
FAAAC-73194

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FG München, Urteil v. 23.01.2008 - 9 K 3387/06

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