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IWB 5/2008 S. 1267

Ungarn | Steuerbefreiung bei Einkommen aus Immobilienverkauf

Wenn eine Person für sich, den Lebenspartner oder einen nahen Angehörigen in irgendeinem EU-Land einen Alters-, Schwerbehinderten- oder Pflegeheimplatz kauft, so braucht sie seit dem 1.1.2008 keine Steuer auf den Erlös im Jahr der Vermögensübertragung oder den darauffolgenden zwei Jahren zahlen. Das bezieht sich auf die Übertragung jeglicher Immobilie nach dem 31.12.2007.

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