Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 5 vom Fach 16 Gr. E Seite 27

Eventualverbindlichkeiten

I. Begriff

Eventualverbindlichkeiten sind aufschiebend bedingte Verbindlichkeiten. Bei ihnen ist also am Bilanzstichtag noch keine Belastung des Unternehmens eingetreten, so dass keine Verbindlichkeit zu passivieren ist. Eine Belastung ist auch noch nicht wahrscheinlich, so dass auch keine Rückstellung passiviert werden kann.

Durch einen Vermerk unter der Bilanz soll der Bilanzleser über außergewöhnliche wirtschaftliche Belastungen unterrichtet werden, die aufgrund der am Bilanzstichtag bestehenden Rechtsbeziehungen auf das Unternehmen zukommen können (Hüttemann, GoB, S. 23).

II. Haftungsverhältnisse

Eventualverbindlichkeiten beruhen auf bestimmten Haftungsverhältnissen:

  • Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln,

  • Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften,

  • Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen,

  • Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.

III. Abgrenzungen

Die Eventualverbindlichkeiten sind von den ansonsten infrage kommenden Passivposten, den Verbindlichkeiten und den Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten abzugrenzen.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Unterschied zu Verbindli...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen