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FG Niedersachsen 05.12.2007 5 K 312/02, KSR 3/2008 S. 12

Mehrmütterorganschaft umsatzsteuerrechtlich nicht möglich

Umsatzsteuerrechtlich ist eine sog. Mehrmütterorganschaft mit mehreren Organgesellschaften als Muttergesellschaften nicht möglich. Umsatzsteuerlich kann nur ein einzelner Unternehmer Organträger sein, nicht jedoch eine Mehrzahl von Personen oder Gesellschaftern. Hinsichtlich der Voraussetzungen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft sind neben den Vorschriften des UStG jedoch auch die Vorgaben der 6. EG-Richtlinie bzw. der Systemrichtlinie zu beachten. Nach Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der 6. EG-Richtlinie steht es den Mitgliedstaaten frei, „im Inland ansässige Personen, die zwar rechtlich unabhängig, aber durch gegenseitige finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng miteinander verbunden sind, zusammen als einen Steuerpflichtigen zu behandeln”. Entsprechendes ist nunmehr in Art. 11 Abs. 1 der Systemri...

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