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Zuordnung der Darlehenszinsen zum vermieteten Gebäudeteil
Werden für ein teilweise eigengenutztes und teilweise vermietetes Gebäude die Kaufpreisraten entsprechend dem Baufortschritt entrichtet, ist es nicht möglich, bestimmte Kaufpreisraten nur dem vermieteten Gebäudeteil zuzuordnen. Denn der Kaufpreis und die entsprechend dem Baufortschritt zu entrichtenden Kaufpreisraten betrafen im Streitfall die gesamte Doppelhaushälfte, so dass die Kläger nicht durch bloßen Willensakt bestimmte Kaufpreisraten bestimmten Gebäudeteilen zuordnen können. Werden die dem vermieteten Gebäudeteil zugeordneten Kaufpreisraten nicht unmittelbar mit der Valuta des Darlehensvertrags bezahlt, sondern werden sämtliche Kaufpreisraten über ein gemischtes Konto abgewickelt und erst zu einem späteren Zeitpunkt der negative Saldo des Kontos mit der Valuta des Darlehensvertrags...