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OFD Münster 14.02.2008 Kurzinfo ESt 5/2008, NWB direkt 10/2008 S. 5

Alterseinkünfte aus der Zusatzversorgungskasse für LuF-Arbeitnehmer

Ausgleichszahlungen aus der Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft sind als wiederkehrende Bezüge i. S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. b EStG zu erfassen und mit ihrem vollen Betrag der Besteuerung zu unterwerfen. Eine Erfassung mit dem Ertragsanteil (§22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG) kommt nicht in Betracht. Die Leistungen beruhen nicht auf einem Rentenstammrecht, sondern sind gesetzliche Sozialleistungen, die dazu dienen, ein Mindereinkommen ehemaliger Arbeitnehmer der Land- und Forstwirtschaft, die wegen ihres Alters keine oder nur geringe Ansprüche aus dem Tarifvertrag erwerben können, auszugleichen.

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