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FG Sachsen 23.05.2007 4 K 1815/03, NWB direkt 10/2008 S. 4

Aufteilung der Anschaffungskosten eines Grundstücks

Die Änderung eines Steuerbescheids wegen neuer Tatsachen ist zulässig, wenn dem Finanzamt durch ein nachträglich erstelltes Gutachten des Bausachverständigen erstmals wertbildende Eigenschaften eines Grundstücks bekannt werden, die es nun in die Lage versetzen, eigene Schlussfolgerungen zur Frage der Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden einerseits und Gebäude anderseits zu ziehen und die vom Steuerpflichtigen ohne weitere Erläuterung vorgenommene Aufteilung zu überprüfen. Das Finanzamt ist nicht deswegen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben daran gehindert, im Hinblick auf die Besonderheiten des Einzelfalls einen anderen Aufteilungsmaßstab zugrunde zu legen, weil in der Verwaltungspraxis ein Aufteilungsschlüssel von 80:20 zwischen Gebäude und Grundstück regelmäßig akzeptiert w...

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