Dokument Prüfung der Größenklassen nach § 267 HGB, § 267a HGB – Berechnungsprogramm
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Prüfung der Größenklassen nach § 267 HGB, § 267a HGB – Berechnungsprogramm
Allgemeine Anmerkungen
Handelsrechtlich werden
die Kapitalgesellschaften und
die ihnen gem. § 264a HGB gleichgestellten Personengesellschaften
in kleine, mittlere und große Gesellschaften eingeteilt (§ 267 HGB).
Zudem können Unternehmen auch als sog. Kleinstkapitalgesellschaften gem. § 267a HGB eingestuft werden.
Die Einordnung entscheidet über den Umfang der Informationspflichten, die ein Unternehmen zu erfüllen hat.
Maßgeblich sind dabei
die Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags,
die Umsatzerlöse und
die Anzahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.
Sofern Sie dieses Berechnungsprogramm auf Ihrem Rechner speichern, gilt: Das Programm ist in der Regel etwa anderthalb Jahre nach Einstellen in die Datenbank funktionstüchtig. Es besitzt jedoch ein implementiertes Laufzeitende. Nach Überschreiten dieses Datums können keine Berechnungen mehr mit der dann veralteten Programm-Version durchgeführt werden.