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Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht
Verordnungsentwurf zur Neuregelung der Anteils- und Betriebsvermögensbewertung
Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG-E; BR-Drucks. 4/08 v. ) sieht zur verfassungskonformen Neubewertung von Anteilswerten und Betriebsvermögen den gemeinen Wert als Bewertungsziel vor (s. Eisele, NWB Beratung aktuell 51/2007). Die Modalitäten des Bewertungsverfahrens sollen unterhalb der Ebene des Bewertungsgesetzes in einer Rechtsverordnung normiert werden, um dieserart flexibel und zeitnah auf Änderungen der Wertverhältnisse reagieren zu können. Das BMF hat nunmehr den Verordnungsentwurf (Diskussionsentwurf) für die verfassungskonforme Neubewertung von Anteilswerten und Betriebsvermögen bekannt gemacht, der Gegenstand des nachfolgenden Beitrags ist.
Im NWB SteuerXpert (Login über www.nwb.de) ist der Entwurf der Anteils- und Betriebsvermögensbewertungsverordnung unter News/Aus der Gesetzgebung/Erbschaftsteuerreform abrufbar.
I. Gemeiner Wert/Methoden/Wertuntergrenze
Art. 2 des ErbStRG-E (Änderung des Bewertungsgesetzes) sieht im Bereich der Anteilsbewertung sowie der Bewertung des Betriebsvermögens eine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Rechtsverordnung vor. So wird die Bundesregieru...