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§ 28 Finanzinstrumente
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 39, IAS 32 und IFRS 7 und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe
1.1 Zielsetzung und Einordnung von IAS 39
1Vor der Verabschiedung von IAS 39 (2000) existierten ausdrückliche Ansatz- und Bewertungsregeln für Finanzvermögen im Bereich der Beteiligungen (IAS 28 usw.) und für einen eng umrissenen Bereich sonstiger Finanzinvestitionen (IAS 25, nicht mehr in Kraft). IAS 39 (2000) hatte vor diesem Hintergrund zunächst das Ziel, Lücken in den Vorschriften zur Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten zu schließen. In diesem Zusammenhang wurden auch Ansatz und Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten (Optionen usw.) erstmals umfassend geregelt.
2 Gegenüber bisherigen Standards sowohl des Finanz- als auch des sonstigen Vermögens markiert der den Finanzinstrumenten gewidmete Standard in doppelter Weise einen Wechsel:
Der beizulegende Zeitwert (fair value) wird für eine Reihe von Finanzinstrumenten zum zwingenden Bewertungsmaßstab.
Finanzderivate sind zwingend zu bilanzieren, d.h., im Gegensatz zur normalen Beha...