Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Köln Urteil v. - 3 K 6182/03

Gesetze: ZPO § 765a, FGO § 91

Verfahrensrecht - Finanzgerichtsordnung:

Terminsverlegung und Vollstreckungsschutz

Leitsatz

1) Wer schriftlich mitteilt, dass Schriftverkehr nur an seine Postfachanschrift möglich sei und trotz eines Terminverlegungsantrags für eine bevorstehende mündliche Verhandlung keine Sorge dafür trägt, dass dieses Postfach zeitnah geleert wird, kann sich nicht auf eine verspätete Kenntnisnahme einer etwaigen Aufforderung zur Glaubhaftmachung der Verlegungsgründe berufen.

2) Solange ein Kläger keine Benachrichtigung über die Verlegung einer mündlichen Verhandlung erhält, muss er davon ausgehen, dass sein Terminverlegungsantrag abschlägig beschieden wird und die mündliche Verhandlung stattfindet.

3) Es entspricht nicht dem Sinn des § 765a ZPO, dem Vollstreckungsschuldner unter Einsatz von Steuermitteln die Möglichkeit zu verschaffen, Kapital anzusparen, um (möglicherweise) im Alter nicht von der Sozialhilfe leben zu müssen.

Fundstelle(n):
YAAAC-71144

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG Köln, Urteil v. 20.01.2005 - 3 K 6182/03

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen