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FG München Urteil v. - 14 K 1722/06 EFG 2008 S. 587 Nr. 8

Gesetze: AO § 37 Abs. 2 S. 2, AO § 157 Abs. 2, AO § 46, AO § 218 Abs. 2, UStG § 17 Abs. 2, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1

Wegfall des rechtlichen Grundes bei späterer Änderung der Bemessungsgrundlage

Leitsatz

Tritt ein Leistungsempfänger seinen Vorsteuervergütungsanspruch aus einer umsatzsteuerpflichtigen Lieferung an den Leistenden ab und wird der Vorsteuerabzug nach der Uneinbringlichkeit der Forderung beim Leistungsempfängers gem. § 17 Abs. 2 UStG 1999 berichtigt, führt die Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG nicht zu einem späteren Wegfall des rechtlichen Grundes für die Auszahlung des Vorsteuerüberschusses gem. § 37 Abs. 2 Satz 2 AO gegenüber dem Zessionar (Leistenden).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 587 Nr. 8
PAAAC-71134

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG München, Urteil v. 29.11.2007 - 14 K 1722/06

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