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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 14 K 10476/02 B

Gesetze: ZwStG Berlin § 1 ZwStG Berlin § 3 AO§ 163 AO§ 5 GGArt. 105 Abs. 2a FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

Berliner Zweitwohnungsteuer in sog. „Kinderzimmerfällen”

erhöhte Leistungsfähigkeit

Billigkeitserlass

Revisionszulassung bei Abweichung eines Finanzgerichts von der Rechtsprechung eines Oberverwaltungsgerichts

Leitsatz

1. Es entspricht dem Willen des Gesetzgebers, die Berliner Zweiwohnungsteuer auch auf Studenten zu erstrecken, deren „Erstwohnung” das bei den Eltern kostenfrei bewohnte Kinderzimmer ist. Ein Billigkeitserlass wegen mangelnder Leistungsfähigkeit ist in solchen Fällen nicht geboten, denn es ist nicht Zweck des Billigkeitsverfahrens, einen vom Gesetzgeber nicht gewollten Befreiungstatbestand zu schaffen.

2. Bei einer Aufwandsteuer kommt es nur darauf an, ob der erfasste Aufwand typischerweise ein Ausdruck erhöhter Leistungsfähigkeit ist, nicht aber darauf, ob diese in jedem Einzelfall auch tatsächlich vorliegt.

3. Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ist auch in Fällen gefährdet, in denen ein Finanzgericht von der Rechtsprechung eines Oberverwaltungsgerichts abweicht.

Fundstelle(n):
FAAAC-71133

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 27.11.2007 - 14 K 10476/02 B

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