Partnervermittlung durch Veräußerung von Kontaktlisten ist keine ermäßigt zu besteuernde Lieferung drucktechnischer Erzeugnisse
Leitsatz
Ein Unternehmen mit dem Gesellschaftszweck „Partnervermittlung im In- und Ausland und artverwandte Geschäfte”, das durch Suche
von kontaktwilligen Personen in diversen Zeitschriften und Verarbeitung aufgrund von Bewerbungsbögen gewonnener personenbezogener
Daten Kontaktlisten erstellt und an Interessenten veräußert, erbringt damit keine dem ermäßigten Steuersatz unterliegende
Lieferung drucktechnischer Erzeugnisse. Die Leistung, deren wirtschaftlicher Gehalt in der Verschaffung von Kontaktmöglichkeiten
liegt, unterfällt dem Regelsteuersatz.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 1149 Nr. 18 EFG 2008 S. 652 Nr. 8 UStB 2008 S. 171 Nr. 6 EAAAC-71129
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 24.07.2007 - 12 K 50/06
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