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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 60/07 EFG 2008 S. 625 Nr. 8

Gesetze: EStG 1997 § 32 Abs. 6, EStG 1997 § 31, EStG 1997 § 34 Abs. 1 S. 2, EStG 1997 § 26b, AO § 44 Abs. 1, AO § 125 Abs. 4

Wirksamkeit eines gegen den Steuerpflichtigen und seinen verstorbenen Ehegatten gerichteten Einkommensteuer-Zusammenveranlagungsbescheids

Familienleistungsausgleich

Günstigerprüfung unter Berücksichtigung der Fünftel-Regelung für außerordentliche Einkünfte

Leitsatz

1. Gegen die Wirksamkeit eines gegen den Steuerpflichtigen und seinen verstorbenen Ehegatten gerichteten Zusammenveranlagungsbescheids zur Einkommensteuer kann nicht eingewandt werden, dass die gegen den verstorbenen Ehegatten nach dessen Tod gerichtete Steuerfestsetzung unwirksam gewesen ist. Aus dem Rechtsgedanken des § 125 Abs. 4 AO ergibt sich, dass die Festsetzung gegenüber dem Steuerpflichtigen in solchen Fällen regelmäßig wirksam bleibt.

2. Die Prüfung, ob vom Abzug des Kinderfreibetrags abzusehen ist, weil er die Kindergeldentlastung nicht übersteigt (sog. Günstigerprüfung), ist nicht auf das einzelne Kind bezogen, sondern als Gesamtbetrachtung durchzuführen, wenn sie unter Berücksichtigung der sog.Fünftel-Regelung für außerordentliche Einkünfte im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG zu erfolgen hat.

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 1187 Nr. 19
EFG 2008 S. 625 Nr. 8
EStB 2008 S. 290 Nr. 8
AAAAC-71126

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.04.2007 - 3 K 60/07

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