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StuB 4/2008 S. 159

Hinweis- und Schadenersatzpflicht des steuerlichen Beraters bei verbindlichen Auskünften

Der Steuerberater ist regelmäßig verpflichtet, den Mandanten auf die Möglichkeit einer verbindlichen Auskunft des FA hinzuweisen. Dieser allein trifft aber die Entscheidung, ob er einen solchen Antrag stellen will. Hinsichtlich des möglichen Inhalts einer derartigen Auskunft muss das Zivilgericht gegebenenfalls prüfen, wie die zugrunde liegende Rechtsfrage objektiv zu beantworten gewesen wäre ( NWB GAAAC-66096).

Praxishinweise: (1) Die Klägerinnen sind Erben des X, der Kommanditist einer GmbH & Co. KG und auch Gesellschafter der Komplementär-GmbH gewesen ist. Zudem war er auch Eigentümer des Betriebsgrundstücks. Er hatte nach Beratung durch die beklagte Steuerberatersozietät im Jahr 1996 einen jeweils 20 %igen Anteil seiner Beteiligungen,...

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