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NWB direkt Nr. 8 vom

Kurz notiert

Europaweit leichter mahnen und geringfügige Forderungen durchsetzen

Forderungen innerhalb der Europäischen Union besser durchsetzen können – um dieses Ziel zu erreichen, hat das Bundeskabinett einen „Gesetzentwurf zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung” beschlossen. Der Gesetzesentwurf enthält die deutschen Durchführungsvorschriften für EU-Verordnungen.

  • Europäisches Mahnverfahren Die Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Ratesvom zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens führt zum 12. 12. 2008 alternativ zum deutschen Mahnverfahren ein vergleichbares europäisches Verfahren ein. Dieses ermöglicht in grenzüberschreitenden Fällen die rasche und kostengünstige Beitreibung unbestrittener Geldforderungen im EU-Raum. Der Gläubiger kann dann auf einem Standardformular beim zuständigen ausländischen Gericht den Erlass eines Zahlungsbefehls beantragen. Um sprachliche Schwierigkeiten möglichst zu vermeiden, enthält das Formular Ankreuzfelder. Wenn der Antrag nicht offensichtlich unbegründet ist, erlässt das Gericht einen Zahlungsbefehl. Legt der Schuldner dageg...

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