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LSG Hessen 05.11.2007 L 6 AS 279/07, NWB 8/2008 S. 59

Sozialversicherungsrecht | Kürzung des Arbeitslosengelds bei Verletzung der Meldepflicht

Wird ein Arbeitslosengeld II-Bezieher von der Arbeitsagentur zu einem persönlichen Gespräch eingeladen und über die Folge einer Leistungskürzung bei Nichterscheinen belehrt, muss eine Kürzung des Arbeitslosengelds II um 10 % hingenommen werden, wenn der Termin mit der Begründung, das zwölfjährige Kind müsse von der Schule abgeholt werden, nicht wahrgenommen wird. So entschied rechtskräftig das und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz. Die Richter betonten, dass es einem zwölfjährigen Schüler grundsätzlich möglich sei, den Schulweg ohne Unterstützung der Eltern selbständig zurückzulegen. Besondere Umstände, die eine andere Bewertung begründeten, seien zwar grundsätzlich vorstellbar, hätten aber im Streitfall nicht vorgelegen.

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