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BGH 22.10.1999 V ZR 398/98
Wohnungseigentum; | Kaufpreis bei Wohnflächenabweichung
Vereinbaren die Parteien in einem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung, daß geringfügige Änderungen der berechneten Wohnfläche nicht zu einer Ermäßigung oder Erhöhung des Kaufpreises berechtigen sollen, und ergibt sich bei der endgültigen Berechnung eine deutliche Abweichung nach unten (hier: statt 102,5 qm nur 90,48 qm), so ergibt die Auslegung der Vertragsbestimmung, daß die dann berechtigte Herabsetzung des Kaufpreises nicht um einen ,,Geringfügigkeitszuschlag'' von 3 v. H. gekürzt werden darf ().