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BFH 11.10.2007 IV R 52/04, BBK 4/2008 S. 4751

Passivierung von Rückkaufverpflichtungen bei Kfz-Händlern

Die Verpflichtung eines Kfz-Händlers, den von ihm an ein Leasingunternehmen verkauften Neuwagen zu einem späteren Zeitpunkt zu einem verbindlich festgelegten Preis zurückzukaufen, ist nach dem als Verbindlichkeit zu passivieren. Die Verbindlichkeit ist erst auszubuchen, sobald die Leasinggesellschaft ihre Rückverkaufsoption ausübt oder verfallen lässt.

Die Höhe der Verbindlichkeit bestimmt sich nach dem Entgelt, das für die Einräumung der Rückverkaufsoption vom Erwerber (Leasingunternehmen) gezahlt wurde. Ein einheitliches Entgelt für den Neuwagen und die Rückverkaufsoption sind nach dem jeweiligen Teilwert für den Pkw und die Option aufzuteilen. In der Praxis wird man m. E. den Teilwert für den verkauften Pkw ohne Rückverkaufsoption er...

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