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BAG 26.07.2001 8 AZR 739/00

Kündigungsschutz; | Schadensersatzanspruch wegen Auflösungsverschuldens des Arbeitgebers

Steht dem Arbeitnehmer ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung wegen schwerwiegenden vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitgebers zu, ist davon auszugehen, dass ein etwaiger Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Auflösungsverschuldens des Arbeitgebers gem. § 628 Abs. 2 BGB zeitlich nicht unbegrenzt ist. Nach dem Zweck der Norm beschränkt sich der Anspruch grundsätzlich auf den dem kündigenden Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist einer fiktiven ordentlichen Kündigung entstehenden Vergütungsausfall, zu dem allerdings eine den Verlust des Bestandsschutzes ausgleichende angemessene Entschädigung entsprechend §§ 9, 10 KSchG (Abfindung) hinzutreten kann ().

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