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Erlangung von Kontrolle ohne Erwerb (weiterer) Anteile?
Stichworte: purchase method, acquisition method, Aufwärtskonsolidierung
I. Sachverhalt
In 01 erwarb M 4,6 Mio Aktien (= 46 %) an der börsennotierten T-AG. Er bilanzierte den Anteil nach IAS 28 at equity. Die Anschaffungskosten betrugen 30 Mio €. Wesentliche stille Reserven waren nicht aufzudecken. Bei einem Anteil von 27 Mio € am Buchvermögen der T ergab sich daher ein (im equity-Ansatz enthaltener) goodwill von 3 Mio €.
Nach dem Anteilserwerb entstehende Gewinne wurden vollständig ausgeschüttet. Aktuell (in 05) beträgt der equity-Wert daher ebenfalls 30 Mio €.
In 05 kauft die T 10 % der Aktien zurück und zieht diese ein. Danach ist M mit 4,6/9,0 Mio = 51,1 % an T beteiligt und hat somit die Kontrolle über T erlangt.
Der Kurs der Aktien beträgt zu diesem Zeitpunkt 10 € und damit der fair value 46 Mio €. Das Nettovermögen der T beläuft sich nach Rückkauf auf 48,7 Mio € zu Buchwerten und 68,7 Mio € zu Zeitwerten.
II. Fragestellungen
Wie ist die Kontrollerlangung ohne Kauf weiterer Anteile im Konzernabschluss abzubilden?
Sind die „Altanteile” erfolgsneutral oder erfolgswirksam in die Vollkonsolidierung zu überführen?
Wie ist der goodwill zu bestimmen?
III. Lösungshinweise
1. Von der purchase zur acquisition-Methode
Die Erstk...