Oberfinanzdirektion Münster

Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen (§ 3 Nr. 12 Satz 2 EStG)

Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 002/2008

Die steuerfreien Mindestbeträge für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen sind in den Fällen des § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG mit den LStR 2008 (BStBl I 2007 Sondernummer 1 vom ) von 154 € monatlich auf 175 € angehoben worden. Damit wurde eine Gleichstellung mit den steuerfreien Beträgen in dem durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements geänderten § 3 Nr. 26 EStG erreicht.

Da die Änderungen des § 3 Nr. 26 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2007 gelten, die Bestimmungen der LStR 2008 jedoch erst ab 2008 anzuwenden sind, ist mit geregelt worden, dass die in R 3.12 Abs. 3 LStR 2008 genannten steuerfreien Mindestbeträge von 175 € bereits ab 2007 zu berücksichtigen sind.

Oberfinanzdirektion Münster v.

Fundstelle(n):
ZAAAC-69490