FinMin Saarland - B/2-4 - 2/08 - S 2337

Steuerliche Behandlung von Entschädigungen, die den ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Volksvertretungen gewährt werden

Bezug:

In Nr. 1 Satz 2 des Bezugserlasses zu b) ist geregelt, dass die pauschalen Entschädigungen und Sitzungsgelder mindestens in Höhe des in R 13 Abs. 3 Satz 3 der Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) 2002 genannten Betrages in Höhe von 154 € steuerfrei sind.

Nach R 3.12 Abs. 3 LStR 2008 sind Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen mindestens in Höhe von monatlich 175 € (statt bisher 154 €) steuerfrei. Dies gilt nach dem rückwirkend ab .

Der steuerfreie Mindestbetrag in Höhe von 175 € gilt rückwirkend ab auch für Aufwandsentschädigungen, die die ehrenamtlichen Mitglieder kommunaler Volksvertretungen erhalten.

Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der anderen Bundesländer.

FinMin Saarland v. - B/2-4 - 2/08 - S 2337

Fundstelle(n):
UAAAC-69483