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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 6 K 6534/03 B

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, HGB § 255 Abs. 1 S. 3

Von Immobilien-KG unmittelbar an Kommanditisten gezahlte Provision für die Erhöhung seines eigenen Kapitalanteils führt nicht zu Sonderbetriebseinnahmen des Kommanditisten

Leitsatz

Zahlt eine Immobilien-KG unmittelbar an ihren Kommanditisten eine Provision für die Erhöhung seines eigenen Kapitalanteils (sog. Eigenprovision), mindert diese Provision, soweit sie keine besonderen über seine bloße Beteiligung am geschlossenen Immobilienfonds hinausgehenden Leistungen entgelten soll, die Anschaffungskosten der Immobilie und führt nicht zu Sonderbetriebseinnahmen gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Die Minderung der Anschaffungskosten und das damit verbundene Minderkapital sind in einer (negativen) Ergänzungsbilanz des Kommanditisten zu erfassen.

Dies gilt auch, wenn das FA die Einkünfte der KG bestandskräftig festgestellt hat und dabei die Eigenprovision, die auf der Gesamthandsebene zu Anschaffungskosten der Immobilie führt, materiell unzutreffend teilweise als sofort abziehbare Betriebsausgabe behandelt hat.

Fundstelle(n):
CAAAC-69223

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 20.11.2007 - 6 K 6534/03 B

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