Erstattung von vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Steuern
Leitsatz
Ansprüche auf Vorsteuer, die auf vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bezogenen Leistungen beruhen, sind auch dann vor Verfahrenseröffnung
begründet, wenn der Insolvenzverwalter, nachdem das Finanzamt Vorsteuerbeträge des insolventen Schuldners wegen Uneinbringlichkeit
der zugrunde liegenden Forderungen der leistenden Unternehmer nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 UStG berichtigt
hatte, nach Bezahlung von vorsteuerbelasteten Forderungen im Zuge der Schlussverteilung den Berichtigungsanspruch des Finanzamts
durch die sog. zweite Vorsteuerkorrektur nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG teilweise rückgängig gemacht hat.
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 518 Nr. 7 IAAAC-69221
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 14.11.2007 - 7 K 5362/05 B
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