Arbeitshilfe Januar2009

Werbungskostenabzug bei Zahlungen Dritter - Mustereinspruch

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Beauftragt und entlohnt die Mutter des Steuerpflichtigen nach Rücksprache mit diesem Handwerker für Instandhaltungsaufwendungen an einer vermieteten und im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übernommenen Wohnung, sind die Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, wenn die Mutter dem Steuerpflichtigen das Geld schenken wollte, so dass ein sog. abgekürzter Vertragsweg anzunehmen ist (entgegen dem /06, BStBl I 2006, 492).

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB EAAAC-69205