Walter Niermann

Grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendung

1. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55921-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-58491-6

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Grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendung (1. Auflage)

3. Freistellung von der Steuerpflicht durch Doppelbesteuerungsabkommen – DBA

3.1 Allgemeines

Bei beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht kann für den Arbeitslohn aus einer im Ausland ausgeübten Tätigkeit eine Befreiung

  • nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder

  • nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE)

sowie bei beschränkter Steuerpflicht wegen Verwertung der im Ausland ausgeübten Tätigkeit im Inland (§ 50 Abs. 7 EStG i. V. m. R 39 d Abs. 2 LStR) in Betracht kommen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat mit anderen Staaten bilaterale DBA geschlossen. Eine aktuelle Zusammenstellung der gültigen DBA nebst Hinweisen auf etwaige Änderungen wird einmal jährlich im BStBl I veröffentlicht.

Die DBA gehen innerstaatlichem Recht vor (vgl. § 2 AO). Sie begründen aber keine selbständigen (neuen) Steueransprüche, sondern engen lediglich nationale Ansprüche ein. So richtet sich die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht eines Arbeitnehmers, der die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 EStG erfüllt, stets nach deutschem Steuerrecht, auch wenn er Wohnsitze im In- und Ausland hat.

Beispiel:

Ein ausländischer Arbeitnehmer ist für einen deutschen Arbeitgeber im Inland tätig. Aus diesem Grund hat er im Inland eine Wohnung gemietet. Außerdem hat er noc...

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