Verluste aus Vermietung und Verpachtung von Ferienwohnungen - Mustereinspruch
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Nur bei teilweise selbst genutzten und teilweise vermieteten Ferienwohnungen ist anhand einer Prognose zu bestimmen, ob die Steuerpflichtigen mit oder ohne Einkünfteerzielungsabsicht vermietet haben. Bei einer ohne Selbstnutzung vermieteten Ferienwohnung ist die Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen nur dann anhand einer Prognose zu überprüfen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen, ohne dass Vermietungshindernisse gegeben sind, erheblich unterschreitet. Aus Vereinfachungsgründen und um den bei einer solchen Prüfung gegebenen Unsicherheiten Rechnung zu tragen, ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs die zur Prognose führende Unterschreitensgrenze bei mindesten 25 v.H. anzusetzen. Lassen sich die ortsüblichen Vermietungszeiten für Ferienwohnungen in einem Ferienort nicht zuverlässig ermitteln, geht dies zu Lasten des Finanzamts, da ihm die Feststellungslast obliegt, dass der Steuerpflichtige die ortsüblichen Vermietungszeiten für Ferienwohnungen erheblich, d.h. um mehr als 25 v.H. unterschreitet. Von einer Vermietung ohne Selbstnutzung kann regelmäßig ausgegangen werden, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass die Ferienwohnung sich in unmittelbarer Nähe zu seiner selbst genutzten Wohnung befindet.
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
EAAAC-69163