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KSR Nr. 2 vom Seite 6

Vermittlung von Versicherungen

Steuerpflichtige Umsätze eines Werbeagenten

Helmut Lehr

Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler erbringen regelmäßig umsatzsteuerfreie Leistungen. Wer als sog. Werbeagent lediglich Erstgespräche mit Interessenten führt, kann sich nicht auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 11 UStG berufen. Dies hat der BFH nun ausdrücklich klargestellt.

Umsätze eines selbstständigen Werbeagenten

Der Kläger war als sog. Werbeagent für die KG selbstständig tätig. Die KG vermittelte Versicherungen an Unternehmer, mit denen sie Gesprächstermine vereinbarte, die durch den Kläger wahrgenommen wurden. Die Erstgespräche dienten dem Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen den Interessenten und der KG. Bei dieser „versicherungstechnischen Inventur” erhob der Kläger im Regelfall Daten über Sozialversicherungen, private Lebensversicherungen, Pensionsvereinbarungen und Direktversicherungen. Allerdings äußerte er sich dabei nicht zu den zu vermittelnden Versicherungen der KG. Er erhielt von der KG Provisionen, deren Höhe sich nach dem Umfang der durch den Kläger jeweils ausgeübten Tätigkeit richtete. Dabei kam es insbesondere darauf an, ob er die versicherungstechnische Inventur nur anbahnte oder auch durchführte. Auf der Grundlage der ...

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