Arbeitshilfe Juni 2010

Studium im EU-Ausland unter Beibehaltung des deutschen Wohnsitzes - Mustereinspruch

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Es stellt sich die Frage, ob für ein in Polen studierendes volljähriges Kind, welches jedoch seinen deutschen Wohnsitz beibehält weiterhin der Kindergeld zu gewähren ist. Nach dem Beitritt Polens zur EU kann der Streit um den Wohnsitz eigentlich dahinstehen; denn nach dem Wortlaut des § 63 Abs. 1 EStG und Art. 73 der EU-Verordnung 1408/71 ist es ausreichend, dass positiv feststeht, dass die Kinder entweder im Inland oder einem bestimmten EU-Mitgliedstaat ihren Wohnsitz haben.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB NAAAC-69053