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BMF 14.01.2008 IV B 7 - S 2861/07/0001, BBK 3/2008 S. 4746

Bilanzielle Behandlung des Körperschaftsteuerguthabens nach SEStEG

Bereits im Jahresabschluss 2006 hatten Kapitalgesellschaften, die noch über ein Körperschaftsteuerminderungspotenzial aus dem alten Anrechnungsverfahren verfügten, ein Körperschaftsteuerguthaben zu aktivieren (Neuregelung in § 37 KStG mit dem SEStEG). Das Guthaben wird über einen Zeitraum von zehn Jahren ausgezahlt und war zum abgezinst, d. h. mit dem Barwert zu bewerten (vgl. ausführlich Dörfler/Abel, BBK F. 13 S. 4973, NWB TAAAC-36401). Unklar war bisher, ob der Ertrag aus dem Guthaben sowie die Zinserträge aus der Aufzinsung über die Laufzeit steuerpflichtig sind oder nicht.

Mit Schreiben vom stellt das BMF jetzt klar: Sowohl das aktivierte Guthaben als auch die Zinsen z. B. aus der Aufzinsung wirken sich nicht auf die Höhe des Einkommens aus und sind somit st...

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