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NWB Nr. 5 vom Seite 311

Spekulationsgeschäfte

Besteuerung auch ab dem Veranlagungszeitraum 1999 verfassungsrechtlich bedenklich

Jens Intemann

Nachdem das BVerfG die Besteuerung von Wertpapiergeschäften nach § 23 EStG in den Veranlagungszeiträumen 1997 und 1998 wegen Bestehens eines strukturellen Vollzugsdefizits für verfassungswidrig erklärt hatte, war in der Fachwelt schnell die Diskussion aufgekommen, ob dies nicht auch für die folgenden Veranlagungszeiträume gelten müsse, so dass die Besteuerung von privaten Wertpapiergeschäften insbesondere in den Jahren 1999 und 2000 nicht zulässig gewesen wäre. Denn die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die finanzbehördliche Kontrolle solcher Geschäfte hat sich in diesen Jahren nicht entscheidend verändert. Der BFH hat dies anders gesehen und die Verfassungsmäßigkeit für 1999 und 2000 bejaht. Das FG München und das FG Hessen verweigern allerdings die Gefolgschaft.

I. BFH: Besteuerung privater Wertpapiergeschäfte ab 1999 verfassungsgemäß

Das BVerfG hatte mit Beschluss v. - 2 BvL 17/02 (BStBl 2005 II S. 56) den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) als verletzt angesehen, weil die Finanzverwaltung die gleichheitsgerechte Durchsetzung des materiellen Steueranspruchs bei privaten Wertpapiergeschäften in den Jahren 1997 und 1998 nicht habe gewährleisten können. Es habe der Finanzverwaltung kein Instrument zur wirksa...

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