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BMF 15.01.2008 IV B 2 - S 2139/07/0003, NWB 5/2008 S. 33

Bilanzierung | Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG von einer Kapitalgesellschaft auf ein Wirtschaftsgut einer Personengesellschaft, an der die Kapitalgesellschaft beteiligt ist

Der Steuerpflichtige kann den in die Rücklage eingestellten begünstigten Gewinn, der in einem als Einzelunternehmen geführten Betrieb entstanden ist, auf Wirtschaftsgüter übertragen, die zum Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gehören, an der er als Mitunternehmer beteiligt ist (R 6b.2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStR 2005). Da § 6b EStG gemäß § 8 Abs. 1 KStG i. V. mit R 32 Abs. 1 KStR bei der Einkommensermittlung der Kapitalgesellschaft entsprechend anzuwenden ist, besteht diese Übertragungsmöglichkeit auch für Kapitalgesellschaften. Eine Übertragung ist der Höhe nach nur zulässig, soweit die Wirtschaftsgüter dem Steuerpflichtigen zuzurechnen sind (R 6b.2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStR 2005). Zur Auflösung der Rücklage bei der Kapitalgesellschaft und zur Minderung der Anschaffungs-/Herstellungskosten des Wirtschaftsguts bei der Personengesellschaft nimmt das

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