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FG Berlin-Brandenburg 04.12.2007 5 K 1821/05 C, NWB 5/2008 S. 31

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug einer Grundstücksgemeinschaft für Baumaßnahmen

Eine Grundstücksgemeinschaft kann den Vorsteuerabzug aus Rechnungen für Bauleistungen auch dann steuerlich geltend machen, wenn die Rechnungen nicht auf sie selbst, sondern auf den Namen eines Mitglieds der Gemeinschaft ausgestellt sind. Das ergibt sich aus einem neuen . – Anmerkung: In diesem Fall hatte eine aus einem Ehepaar bestehende Grundstücksgemeinschaft Vorsteuern aus Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen eines Wohn- und Geschäftshauses geltend gemacht. Bauherr und Auftraggeber der Arbeiten war nach den abgeschlossenen Verträgen allerdings allein der Ehemann.

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