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NWB direkt Nr. 5 vom Seite 10

Unzulässige Rückwirkung des EURLUmsG in den Seeling-Fällen

Zwei Klagen beim FG Niedersachsen anhängig

Dr. Thomas Küffner und Dr. Oliver Zugmaier

Das Richtlinien-Umsetzungsgesetz (EURLUmsG) vom hat die Verteilung der Gebäude-Anschaffungs-/Herstellungskosten von 50 auf 10 Jahre verkürzt. Die auf den angeordnete Rückwirkung des Gesetzes ist verfassungsrechtlich problematisch. Zwischenzeitlich sind beim FG Niedersachsen zwei Klagen diesbezüglich unter den Aktenzeichen 16 K 462/07 und 16 K 463/07 anhängig.

Ausgangspunkt: Das Seeling-Urteil des EuGH

Der EuGH hat mit , festgestellt, dass bei einem gemischt-genutzten Grundstück die private Nutzung eines Teils dieses Grundstücks als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist. Damit geht einher, dass die mit diesem Gebäudeteil im Zusammenhang stehenden Vorsteuerbeträge abgezogen werden können.

Unentgeltliche Wertabgabe: Verteilung der Anschaffungskosten auf zehn Jahre

Das BMF und später der Gesetzgeber haben auf das EuGH-Urteil Seeling u.a. dadurch reagiert, dass im Rahmen der Versteuerung der unentgeltlichen Wertabgabe die Gebäudeanschaffungs- bzw. Gebäudeherstellungskosten nur noch auf 10 statt bisher 50 Jahre verteilt werden dürfen. In der Rechtssache Wollny hat der EuGH mit

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