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NWB direkt Nr. 5 vom Seite 7

Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten ab 2006

Qualifizierung als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Kosten der Lebensführung

Axel Höhmann

Seit dem sind Steuerberatungskosten, die den Kosten der Lebensführung zuzurechnen sind, nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar. Steuerberatungskosten die Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen, sind hingegen als solche abziehbar. Zur Abgrenzung nimmt das Stellung. Dabei gilt: Vorschusszahlungen in 2005 sind grundsätzlich für 2005 noch abziehbar, maßgeblich ist der Zeitpunkt des Abflusses.

Welche Ausgaben zu den Steuerberaterkosten gehören

Nach Ansicht der Finanzverwaltung rechnen zu den Steuerberatungskosten insbesondere die Kosten für die Inanspruchnahme eines Steuerberaters, damit zusammenhängende Fahrtkosten und Unfallkosten auf dem Weg zum Steuerberater sowie Kosten für Literatur, Software u. Ä. Keine Steuerberatungskosten stellen z. B. Kosten für einen Rechtsanwalt dar, um die Zustimmung des geschiedenen Ehegatten zum begrenzten Realsplitting zu erlangen sowie Kosten für die Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren.

Abziehbare Steuerberatungskosten

Steuerberatungskosten sind als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn und soweit sie bei der Ermittlung der Einkünfte...

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