Sind die Regelungen der
Mindestbesteuerung nach
§ 2 Abs. 3 EStG
i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 bei echten Verlusten aus Vermietung und
Verpachtung (keine Sonderabschreibungen) im Veranlagungszeitraum 1999
verfassungsgemäß? Ist das Gebot der Belastungsgleichheit nach der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt, wenn die erzielten Verluste
bei der Berechnung der Einkommensteuer nur teilweise berücksichtigt
werden?
Verstößt diese Vorschrift
gegen das Rückwirkungsverbot? Ist sie außerdem wegen der
Kompliziertheit und ihrer Unverständlichkeit für "Normalbürger"
verfassungswidrig?
Das Verfahren ist bis zur
abschließenden Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 59/06
ausgesetzt (Beschluss vom ).
Das Verfahren IX R 67/06 wurde mit Beschluss vom wieder
aufgenommen.
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